Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Die neue Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit
Kurz & knapp
- Ab 28. Juni 2025 Pflicht: Viele Unternehmen müssen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten
- Betroffen sind u. a.: Online-Shops, Banken, Versicherungen, Telekom-Anbieter, Softwareunternehmen
- Ausgenommen: Kleinstunternehmen mit <10 Mitarbeitenden und <2 Mio. € Jahresumsatz
- Grundlage: EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) → umgesetzt im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Risiken bei Verstoß: Bußgelder, Abmahnungen, Imageverlust und Ausschluss wichtiger Zielgruppen
Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft
Was bedeutet das?
Das Gesetz verpflichtet viele Unternehmen in Deutschland dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Insbesondere für Unternehmer ergeben sich daraus neue Pflichten, die sie im Rahmen des Gesetzes beachten müssen.
Wer sich nicht vorbereitet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust von Kunden – denn digitale Barrierefreiheit wird zum Standard.
Was genau ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die zentrale gesetzliche Regelung zur Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates – auch bekannt als der European Accessibility Act.
Diese Richtlinie bezeichnet und definiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im digitalen Bereich.
Die Maße an Barrierefreiheitsanforderungen dienen der Harmonisierung der Anforderungen an die Barrierefreiheit innerhalb der EU und stellen sicher, dass ein einheitlicher Standard geschaffen wird.
Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes betreffen die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote, Übergangsfristen sowie Ausnahmen, etwa für Kleinstunternehmen.
Unternehmen und öffentliche Stellen sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu ergreifen.
Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft insbesondere digitale Schnittstellen wie Webseiten, Apps, E-Commerce-Plattformen, E-Book-Lesegeräte, Bankdienstleistungen, Online-Shops und Software.
Wer ist betroffen? Wer ist ausgenommen?
Betroffene Einrichtungen und Anbieter:
- Online-Shops & E-Commerce-Dienstleister
- Banken & Versicherungen (z. B. Online-Banking)
- Telekommunikationsunternehmen
- Softwareanbieter & Hersteller digitaler Produkte
- Dienstleister mit digitalen Angeboten oder Kundenportalen
- Anbieter von Online-Buchungen im Personenverkehr
Ausgenommen:
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Umsatz von höchstens 2 Millionen Euro
BFSG Check
Wenn du dir unsicher bist, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch in deinem Fall greift, dann führe hier einen kurzen Selbstcheck durch.
Warum Ihre Website jetzt barrierefrei sein sollte?
Neben der gesetzlichen Pflicht bringt die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen klare Vorteile:
Die wichtigsten Vorteile:
- Rechtssicherheit: Erfüllung aller Vorgaben aus dem BFSG, der BITV 2.0 und EN 301 549, um Geldstrafen u.Ä. zu vermeiden
- Höhere Reichweite: Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen bedeutet mehr potenzielle Nutzer
- Suchmaschinenfreundlich: Strukturierte Inhalte nach WCAG 2.1 werden von Google besser bewertet
- Stärkeres Image: Verantwortung zeigen und gesellschaftliches Engagement unterstreichen
- Zukunftssicherheit: Digitale Inklusion wird internationaler Standard
Was wird konkret auf Websites geändert?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sorgt dafür, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich werden – auch für Personen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Für Unternehmen bedeutet das ab 2025 klare Anforderungen an deine Websites und Online-Shops.
Hier sind konkrete Änderungen, die erforderlich sind:
Unser 6-Schritte-Prozess zur BFSG-konformen Website
Mit unserer Erfahrung aus über 100 Projekten bieten wir dir ein ganzheitliches Servicepaket:
- Website-Audit: Analyse deiner bestehenden Seitenstruktur und Inhalte
- Beratung: Strategische Umsetzung der Richtlinie 2019/882 für dein Unternehmen
- Barrierefreies UX/UI-Design: Nach WCAG 2.1 AA und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Technische Umsetzung: HTML5, ARIA, semantische Struktur, Screenreader-kompatibel
- Testing & Optimierung: Tastatur-Navigation, Farbkontraste, Alt-Texte, mobile Zugänglichkeit
- Dokumentation & Schulung: Rechtssichere Dokumentation zur Vorlage bei Prüfstellen und Schulung deiner Teams
Tools und Ressourcen zur Unterstützung der digitalen Barrierefreiheit
Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit muss kein Hindernis sein – im Gegenteil: Mit den richtigen Tools und Ressourcen können Unternehmen, Dienstleister und Betreiber von Online-Shops ihre Produkte und Dienstleistungen Schritt für Schritt barrierefrei gestalten.
So erfüllst du nicht nur die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen, sondern schaffst auch ein besseres Nutzererlebnis für alle Menschen.
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Diese international anerkannten Richtlinien bieten klare Anforderungen und praxisnahe Empfehlungen, wie Websites, Online-Angebote und digitale Inhalte barrierefrei entwickelt und gestaltet werden können.
Sie sind die Basis für die meisten gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und Europa.
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Diese konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informationstechnik in Deutschland.
Sie ist besonders für Unternehmen relevant, die ihre digitalen Angebote an die deutschen Gesetze anpassen möchten.
European Accessibility Act (EAA)
Mit diesem hat die Europäische Union eine verbindliche Richtlinie geschaffen, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen europaweit harmonisiert.
Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht – wie das BFSG – sorgt dafür, dass Unternehmen in Deutschland und ganz Europa vergleichbare Standards einhalten.
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.
Sie bietet Beratung, Informationsmaterialien und Hilfestellung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Unternehmen profitieren hier von praxisnaher Beratung und aktuellen Informationen rund um digitale Barrierefreiheit.
WCAG-Prüfungstools
Hierbei gibt es zahlreiche Tools, mit denen Sie Ihre Website, Ihren Online-Shop oder digitale Dienstleistungen automatisiert auf Barrierefreiheit testen können.
Diese Tools liefern konkrete Hinweise, wie Sie Ihre Angebote weiter verbessern und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Mit diesen Ressourcen und Tools wird die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen deutlich einfacher.
Sie helfen Unternehmen, digitale Barrierefreiheit als Chance zu begreifen – für mehr Inklusion, bessere Nutzererfahrung und eine zukunftssichere Positionierung im digitalen Markt.
BFSG-Komplettpaket: Alles, was du brauchst
Unser Rundum-Service für barrierefreie Webseiten, Inhalte und Dokumente:
- Barrierefreies Webdesign & Entwicklung
- Nachrüstung bestehender Websites (auch für Online-Shops)
- Optimierung von Videos, Texten, PDFs nach PDF/UA-Standard
- Beratung für CE-Kennzeichnung barrierefreier Produkte
- Erstellung von barrierefreien Formularen
- Schulungen für Redakteure, Entwickler & Marketingteams
- Optional: Monitoring & kontinuierliche Wartung
Erfolg durch digitale Barrierefreiheit
Unsere Kunden aus den Bereichen Bankdienstleistungen, E-Commerce, Software und soziale Einrichtungen berichten von:
- Mehr Nutzerinteraktionen auf der Website
- Weniger Abbrüche im Bestell- oder Anfrageprozess
- Positivem Feedback von Nutzergruppen mit Behinderung
Barrierefreiheit ist kein Kostentreiber, sondern ein Wettbewerbsvorteil.
Was passiert, wenn Sie nicht handeln?
- Bußgelder & Abmahnungen: Bei Missachtung wird es teuer, und es wird dich weniger kosten, deine Website barrierefrei zu machen, als Bußgeld zu zahlen.
- Ausschluss von Zielgruppen: Deine Website verliert effektiv Kunden und deine Reputation sinkt
- Verlust der CE-Kennzeichnung bei betroffenen Produkten
Jetzt ist der richtige Moment, um Ihre Angebote barrierefrei und gesetzeskonform zu gestalten.
Starte jetzt, bevor der Gesetzgeber dich dazu zwingt
Der Countdown läuft: Ab Juni 2025 wird die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen für viele Unternehmen zur Pflicht.
Warte nicht, bis es zu spät ist.
Lass deine Website, deine digitalen Inhalte und deine Formulare jetzt BFSG-konform umsetzen – für mehr Nutzer, mehr Reichweite und mehr Zukunftssicherheit.
FAQ
Was bedeutet "barrierefrei" überhaupt?
Alle Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie ohne Einschränkungen bedienbar, verstehbar und zugänglich sind – für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderungen.
Was ist mit meinen PDFs und Formularen?
Auch diese müssen laut BFSG barrierefrei sein – wir optimieren sie nach dem PDF/UA-Standard.
Was kostet die Umsetzung?
Ab ca. 150 €, je nach CMS, Umfang der Website und bestehender Struktur.
Muss meine Website komplett neu aufgebaut werden?
Nicht unbedingt. Viele Systeme lassen sich barrierefrei nachrüsten. Wir analysieren das im ersten Schritt.